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   AG Bremen, 10.10.2014 - 7 C 155/14   

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AG Bremen, 10.10.2014 - 7 C 155/14 (https://dejure.org/2014,48800)
AG Bremen, Entscheidung vom 10.10.2014 - 7 C 155/14 (https://dejure.org/2014,48800)
AG Bremen, Entscheidung vom 10. Oktober 2014 - 7 C 155/14 (https://dejure.org/2014,48800)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    Amtsrichter des AG Bremen verurteilt LVM-Versicherung zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten in Höhe von knapp 15,- , weist allerdings die vorgerichtlichen Anwaltskosten ab

 
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  • BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger

    Auszug aus AG Bremen, 10.10.2014 - 7 C 155/14
    So war der Geschädigte berechtigt, einen Sachverständigen mit der Schätzung der Schadenshöhe an seinem durch den Unfall beschädigten Pkw zu beauftragen und kann von der Beklagten nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB als Hersteliungsaufwand der Ersatz der objektiv erforderlichen Sachverständigenkosten verlangt werden (Bundesgerichtshof, Urt. v. 11. Februar 2014, NZV 2014, S. 255 ff).

    Als erforderlich sind hierbei diejenigen Aufwendungen anzusehen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten machen würde (vgl. nur. Bundesgerichtshof, Urt. v. 11. Februar 2014, NZV 2014, S. 255 ff.; Hervorhebung durch das erkennende Gericht).

    Er muss nicht zuvor eine Marktforschung nach dem honorargünstigsten Sachverständigen betreiben" (Bundesgerichtshof, Urt. v. 11. Februar 2014, NZV 2014, S. 255 ff.).

    Diese indiziert die Erforderlichkeit, sofern der Rechnungsbetrag nicht "deutlich erkennbar erheblich" (Bundesgerichtshof, Urt. v. 11. Februar 2014, NZV 2014, S. 255 ff.) über den üblichen Preisen liegen.

  • BGH, 31.01.2012 - VIII ZR 277/11

    Wohnraummiete: Anspruch eines gewerblichen Großvermieters auf Erstattung der

    Auszug aus AG Bremen, 10.10.2014 - 7 C 155/14
    Hierbei ist ergänzend auch nur auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 6. Oktober 2010 (NJW 2011, S. 296 ff.: Keine Erstattung von Anwaltskosten bei Kündigung durch Großvermieter im einfach gelagerten Fall) sowie auf die Folgeentscheidung des Bundesgerichtshofes vom 31. Januar 2012, Vllf ZR 277/11, zu verweisen (Keine Erstattung von Anwaltskosten bei einem Großvermieter - hier ausdrücklich erwähnt: "mietrechtlicher Routinefall": Zahlungsrückstand - Erstmahnung und Kündigung; WuM 2012, S. 262 f.; vgl. zur aktuellen Rechtsprechung des Landgerichts Bremen zur Nichterstattungsfähigkeit von Inkassokosten und ausdrücklich gleich zu behandelnder vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten auch nur; Landgericht Bremen, Urt.v. 6. Juni 2013-2 0 49/13; Urt.v. 22. Juli 2013 - 2 S 208/12).
  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Auszug aus AG Bremen, 10.10.2014 - 7 C 155/14
    Grundsätzliche Bedeutung hat hierbei eine Sache, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl weiterer Fällen steilen kann und deshalb wie ein "Musterprozess" eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung für die Aligemeinheit hätte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. November 2012, 1 BvR 3238/08, 1 BvR 3239/08, BeckRS 2013, 47975; vgl. bereits: BGH, Beschluss vom 4. Juli 2002, NJW 2002, S. 3029 mwN).
  • BGH, 06.10.2010 - VIII ZR 271/09

    Zur Erstattung von Rechtsanwaltskosten für die Kündigung durch einen gewerblichen

    Auszug aus AG Bremen, 10.10.2014 - 7 C 155/14
    Hierbei ist ergänzend auch nur auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 6. Oktober 2010 (NJW 2011, S. 296 ff.: Keine Erstattung von Anwaltskosten bei Kündigung durch Großvermieter im einfach gelagerten Fall) sowie auf die Folgeentscheidung des Bundesgerichtshofes vom 31. Januar 2012, Vllf ZR 277/11, zu verweisen (Keine Erstattung von Anwaltskosten bei einem Großvermieter - hier ausdrücklich erwähnt: "mietrechtlicher Routinefall": Zahlungsrückstand - Erstmahnung und Kündigung; WuM 2012, S. 262 f.; vgl. zur aktuellen Rechtsprechung des Landgerichts Bremen zur Nichterstattungsfähigkeit von Inkassokosten und ausdrücklich gleich zu behandelnder vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten auch nur; Landgericht Bremen, Urt.v. 6. Juni 2013-2 0 49/13; Urt.v. 22. Juli 2013 - 2 S 208/12).
  • BGH, 22.07.2014 - VI ZR 357/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die tatrichterliche Schätzung

    Auszug aus AG Bremen, 10.10.2014 - 7 C 155/14
    Weitergehend hat der Bundesgerichtshof in seiner weiteren Grundsatzentscheidung zur streitgegenständlichen Problematik vom 22. Juli 2014 (VI ZR 357/13) sehr deutlich bekundet, dass die pauschale Kappung der Nebenkosten auf Euro 100, 00 mit der Behauptung, dass ein übersteigender Betrag "erkennbar überhöht und deshalb nicht ersätzfähig sei", einer hinreichend tragfähigen Grundlage entbehre.
  • OLG Naumburg, 20.01.2006 - 4 U 49/05

    Zum Anspruch des Geschädigten gegen Versicherer auf Ersatz von Gutachterkosten

    Auszug aus AG Bremen, 10.10.2014 - 7 C 155/14
    Auch in diesem Fall werden die Ersatzansprüche des originär Geschädigten geltend gemacht, die sich durch die Abtretung weder verändern noch umwandeln (vgl. nur: OLG Naumburg, Urt.v. 20. Januar 2006, NZV 2006, S. 546).
  • BVerfG, 14.11.2012 - 1 BvR 3238/08

    Anforderungen des Justizgewährungsanspruchs (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG)

    Auszug aus AG Bremen, 10.10.2014 - 7 C 155/14
    Grundsätzliche Bedeutung hat hierbei eine Sache, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl weiterer Fällen steilen kann und deshalb wie ein "Musterprozess" eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung für die Aligemeinheit hätte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. November 2012, 1 BvR 3238/08, 1 BvR 3239/08, BeckRS 2013, 47975; vgl. bereits: BGH, Beschluss vom 4. Juli 2002, NJW 2002, S. 3029 mwN).
  • OLG Bremen, 09.03.2012 - 2 U 98/11

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Inkassobüros

    Auszug aus AG Bremen, 10.10.2014 - 7 C 155/14
    Für Fälle der hier vorliegenden Art - Geltendmachung der Zahlungsanspruches durch ein Unternehmen, dies greift entsprechend auch für Freiberufler und andere Selbständige - gilt gerade auch nach der Rechtsprechung des Landgerichts Bremen und auch der des Oberlandesgerichts Bremen (HOLG Bremen vom 9. März 2012 - 2 U 98/11 (Juris-Dokument)), entsprechend auch die grundsätzliche Handhabung bei den Amtsgerichten im Land Bremen, dass dies zu den Routineaufgaben des Unternehmens gehört und bei gleichwohl erfolgter Beauftragung eines Inkassounternehmens oder auch eines Rechtsanwalts für eine vorgerichtliche Mahntätigkeit ein Anspruch auf Erstattung dieser Kosten nicht in Betracht kommt.
  • BGH, 07.06.2011 - VI ZR 260/10

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Fehlende Bestimmbarkeit der Abtretung der

    Auszug aus AG Bremen, 10.10.2014 - 7 C 155/14
    Die Ausgangsabtretung ist hierbei auch bestimmbar (vgl. zur Abgrenzung nur: Bundesgerichtshof, Urt.v. 7. Juni 2011, DAR 2011, S. 463 ff. (mit Anm. DAR 2011, S. 634) = NJW 2011, S. 2713; vgl. auch Nugel in jurisPR-VerkR 16/2011, Anm. 2).
  • BGH, 30.10.2012 - XI ZR 324/11

    Rechtsdienstleistung: Forderungsabtretung zum Zweck der Einziehung auf fremde

    Auszug aus AG Bremen, 10.10.2014 - 7 C 155/14
    Auch liegt kein Verstoß gegen § 134 BGB iVm. mit dem RDG vor, sondern eine erlaubte Tätigkeit iSd. § 5 Abs. 1 RDG vor (vgl. nur: Bundesgerichtshof, Urt.v. 5. März 2013, NZV 2013, S. 383 ff.; vgl. auch: Urt.v. 30. Oktober 2012, NJW 2013, S. 59 ff.).
  • BGH, 05.03.2013 - VI ZR 245/11

    Schadenersatzanspruch bei Verkehrsunfall: Einziehung der abgetretenen Forderung

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